BürgerAktion Unsere Schwarzwaldbahn
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1. Akt: Die Anzeige
2. Akt: Unsere Anzeige
3. Akt: Die Ablehung
4. Akt: Unsere Antwort
5. Akt: E-Mail an Landrat
6. Akt: Anzeige die Zweite
7. Akt: Zweite Ablehnung

November 2018

Meinungsunterdrückung Die Ablehnung

Der Nussbaumverlag lehnte die Veröffentlichung der Anzeige mit folgender Begründung ab:

Sehr geehrter Herr Knupfer,
wir haben Ihr Anzeigenmotiv durch unseren Presseanwalt Herrn Walter Stillner wegen des Inhaltes prüfen lassen. Daraus resultierend müssen wir die Veröffentlichung leider ablehnen. Nachfolgend die ausführliche Begründung:
Ich gehe davon aus, dass die Anzeige in einem Amtsblatt erscheinen soll. In diesem Fall müsste ich Sie bitten, den Abdruck abzulehnen. Denn es handelt sich um einen Meinungsbeitrag zu einer Öffentlichkeit bewegenden Frage.
Das Amtsblatt ist das amtliche Veröffentlichungsorgan der Gemeinde. Es ist keine Ortszeitung und daher auch kein Organ der Meinungspresse. Daraus folgt, dass für Beiträge, die der Meinungsbildung dienen, das Amtsblatt das falsche Forum ist. Solche Meinungsbeiträge können beispielsweise in der Meinungspresse veröffentlicht werden, also in der Tageszeitung, oder in Form von Wurfsendungen. Das Amtsblatt selbst hat das Neutralitätsgebot zu beachten.
Diese Grundsätze über den zulässigen Inhalt des Amtsblatts muss der Verlag auch für den Anzeigenteil beachten. Anders formuliert: das Neutralitätsgebot für das Amtsblatt darf nicht über den Anzeigenteil umgangen werden.
Darüber hinaus ist - und das gilt auch für die Veröffentlichung in einem nichtamtlichen Druckerzeugnis -  nicht ersichtlich, dass es sich bei dem Text überhaupt um eine Anzeige handelt. Anders als bei einer geschäftlichen Anzeige lässt die Aufmachung den Anzeigencharakter nicht erkennen. Der Text müsste deshalb ausdrücklich als „Anzeige“ gekennzeichnet werden (§ 10 Landespressegesetz.).
Die Anzeige lässt auch den Inserenten nicht erkennen. Anonyme Anzeigen sollten grundsätzlich nicht veröffentlicht werden.
Inserent scheint eine „Bürgeraktion unsere Schwarzwaldbahn“ zu sein. Das ist zunächst einmal eine Fantasiebezeichnung, die nicht erkennen lässt, wie diese „Aktion“ verfasst ist. Um eine juristische Person jedenfalls scheint es sich nicht zu handeln.
In  der Fußleiste werden zwar noch 2 Namen genannt, auch die aber ohne vollständige Adresse.
Im übrigen werden die namentlich genannten Personen nur mit dem Zusatz“ Sprecher“ bzw. „Öffentlichkeitsarbeit“ genannt. Es hat sich also nur um die Information über Funktionsträger  in einer nicht näher  bezeichneten Bürgeraktion.“

Bei weiteren Fragen bin ich gern telefonisch für Sie erreichbar.
Beste Grüße aus Weil der Stadt
Katharina Krompietz
NUSSBAUM MEDIEN
Weil der Stadt GmbH & Co. KG 
Medienberaterin
Telefon +49 7033 525-224
Fax +49 7033 525385
E-Mail: katharina.krompietz@nussbaum-medien.de
www.nussbaum-medien.de 


Es ist davon auszugehen, dass die Entscheidung unsere Anzeige abzulehnen und nicht zu veröffentlichen nicht durch den Nussbaumverlag alleine getroffen wurde, sondern in Rücksprache mit der Renninger Stadtverwaltung. Wir erkennen darin den Versuch, insbesondere durch Bürgermeister Faißt, in Sache Hermann-Hesse-Bahn eine unliebsame Meinung zu unterdrücken.


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