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Kreisbahn vor der Sanierung

22.09.2015

Anfang 2019 fahren Züge von Calw bis Renningen

Kreisbahn vor der Sanierung

Jetzt gibt es kein Zurück mehr: Der Landkreis Calw muss an die Sanierung des Teilstücks der Schwarzwaldbahn gehen, das ihm gehört – zwischen Calw und Weil der Stadt. Nicht nur das: Auch die Durchbindung der Züge bis Renningen wird kommen. Denn die ersten Zugfahrten sind bestellt. Möglich macht es das EU-Recht. Für Klagen dagegen wird es schwierig.

RENNINGEN/CALW | Eines scheint sicher: Wer aus Calw oder Umgebung im Jahr 2019 die Weiler Fasnet per Eisenbahn erreichen will, genauer am 3. März in vier Jahren, kann sich das jetzt schon im Kalender vormerken. Denn spätestens dann werden und müssen die Züge auf der Schwarzwaldbahn zwischen Calw und Weil der Stadt fahren können. Und sie werden bis Renningen durchlaufen. Damit das so funktioniert, hat die Bürgeraktion Unsere Schwarzwaldbahn (BAUS) diese Zugfahrten nunmehr bereits vorbestellt – bei der Württembergischen Eisenbahngesellschaft (WEG) in Waiblingen, die auch die Schönbuchbahn im Kreis Böblingen betreibt.

Reinhard Hackl von der Bürgeraktion reibt sich die Hände: „Das läuft alles nach Plan." Aufhalten kann die Wiederbelebung des Calwer Abschnitts der Schwarzwaldbahn nach seiner Einschätzung nun nichts mehr. Denn laut dem deutschen und europäischen Bahnrecht sei der Kreis Calw verpflichtet, seine Bahnstrecke für Zugfahrten zur Verfügung zu stellen, wenn ein Besteller dies wolle und ein Verkehrsbedürfnis nachweise. „Das Verkehrsbedürfnis hat der Kreis Calw bereits selbst bewiesen, indem er den Förderantrag zur Sanierung seiner Bahn gestellt und begründet hat", so Hackl. Nach heutiger Planung des Kreises solle die Strecke möglichst noch Ende 2018 eröffnet werden. Um das sicherzustellen, habe die Bürgerinitiative nun die Zugfahrten für das Fasnachtswochenende 2019 bestellt. Bis dahin, so Hackl, werde die Strecke auf jeden Fall fertig sein. Notfalls könnten die Züge mit Sondergenehmigung fahren, falls noch kleine Restarbeiten fehlten.

Am grundsätzlichen Vorgehen hat auch Hans-Joachim Knupfer von der Bürgeraktion keine Zweifel: Bei der Calwer Kreisbahn handle es sich um eine öffentliche Bahninfrastruktur. Daher müsse der Kreis Calw seine Bahnstrecke jedem Interessent zur Verfügung stellen, der darauf fahren wolle. Das sei das Eisenbahnrecht eindeutig. Gleichzeitig habe der Inhaber einer solchen Strecke die Pflicht, diese betriebsfähig vorzuhalten. Zumindest müsse er sie innerhalb einer angemessenen Frist befahrbar machen. „Die gut drei Jahre bis Anfang 2019 sind ausreichend", sagt Knupfer. Beim Landratsamt Calw bestätigt man den Vorgang: „Wir 2

haben seit langem damit gerechnet, dass solch ein Fall früher oder später eintritt", sagt ein Sprecher.

Knupfer betont, die Bürgerinitiative nehme lediglich vorweg, was sehr wahrscheinlich so oder so in absehbarer Zeit gekommen wäre, nämlich eine Bestellung von Fahrplantrassen auf der Calwer Strecke durch ein Bahnverkehrsunternehmen. Das Land schreibe bald Neuverkehre aus, da sei es naheliegend, dass sich die Anbieter von Bahnverkehrsleistungen in Stellung brächten – „sei es durch ein begrenztes eigenständiges Engagement auf einer neuen attraktiven Strecke." Dafür biete sich die Calwer Bahnverbindung an. Die gleichen Regeln gelten laut Knupfer für Fahrten auf den Strecken der DB Netz AG, wie zwischen Weil der Stadt und Renningen. Um sich günstige Trassenpreise zu sichern, habe der Verein die Zugfahrten bereits jetzt bestellt, laut Knupfer keine unübliche Verfahrensweise im Bahnwesen.

Bestellung und Annahme solcher Fahrten unterlägen privatem Recht. „Dagegen sind keine Klagen möglich", erläutert Knupfer. Denn es entstehe niemand ein Schaden. Vor allem sei durch kein Klageverfahren eine aufschiebende Wirkung zu erwarten: „Das öffentliche Interesse und die Rechtspflicht des Bahninhabers, dass er seine Strecke zur Verfügung stellen muss, sind vorrangig – da ist das Eisenbahngesetz eindeutig." Bessere Bahnverbindungen seien stets ein Nutzen für eine Region und ihre Gemeinden, so Reinhard Hackl abschließend: „Gegen neue Züge sollte niemand klagen, sondern jeder seinen Nutzen daraus ziehen."

Dieser Beitrag ist keine Satire – er stellt die Dinge dar, wie sie wirklich sind.


Kommentare:
Norman Polensky: Das klingt ja recht logisch und wird immer wieder bewertet mit:
" Da ist das Gesetz eindeutig"
Klage nicht moeglich.
Was so eindeutig klingt ist es mitnichten.
Noch steht gar nicht fest, ob die Standardisierte Bewertung
tatsächlich den Wirtschaftlichkeitsbeweis liefert.
Die Genehmigung durch den Verkehrsminister, ja schon lange
vor der Endpruefung von ihm verkuendet, ist nicht unantastbar.
Wer alles und schon klagt und wogegen noch geklagt wird, ist im Moment noch voellig unklar.

Schon reichlich voreilig, was sie hier verkuendigen.






Nun gut, uns solls recht sein (05.10.2015)

 
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